Informationen Masernimpfung
Informationen Schutz vor Masern
Das Gesetz für Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) wurde zum 01. März 2020 in Kraft gesetzt. Mit dem Zeugnis haben Sie ein Schreiben vom Staatlichen Schulamt zur Nachweiserbringung erhalten. Da einige Ämter und Arztpraxen Gebühren für die Bestätigung verlangen, bieten wir Ihnen an, den Impfausweis Ihres Kindes in der Schule vorzulegen. Dazu wird ein Termin von den KlassenlehrerInnen vorgegeben, an dem die Ausweise in der Schule kopiert werden.