- 10.11.2025 bis 21.11.2025 Schülerbetriebspraktikum 10
- 25.11.2025 Elternsprechtag
- 27.11.2025 Workshop mit Ketziner Jugendlichen
- 29.11.2025 Weihnachtsmarkt
- 02.12.2025 Fotograf
- 10.11.2025 bis 21.11.2025 Schülerbetriebspraktikum 10
- 25.11.2025 Elternsprechtag
- 27.11.2025 Workshop mit Ketziner Jugendlichen
- 29.11.2025 Weihnachtsmarkt
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Versetzungsbestimmungen
Die Versetzung der Schüler an einer Oberschule regelt § 56 der Sekundarstufe I- Verordnung vom 02.08.2007.
Versetzung in die Klasse 8 bzw. 9
Versetzt wird, wer
- in jedem Fach mindestens die Note 4 oder
- höchstens 3x Note 5 erreicht hat.
In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein.
B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.
Versetzung in die Klasse 10
Versetzt wird, wer
- höchstens 1x Note 5 erreicht hat oder
- 2x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) und diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgleichen kann.
Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I
ausgeglichen werden. Eine 5 in Fächergruppe II kann durch ein Fach der
Fächergruppe I oder II ausgeglichen werden.
B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.
Fächergruppe I: Deu, Ma, En, Ph Wahlpflicht I (WAT / Frz / Nat)
Fächergruppe II: alle anderen Fächer





