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Versetzungsbestimmungen

Die Versetzung der Schüler an einer Oberschule regelt § 56 der Sekundarstufe I- Verordnung vom 02.08.2007.

 

Versetzung in die Klasse 8 bzw. 9

Versetzt wird, wer

  • in jedem Fach mindestens die Note 4 oder
  • höchstens 3x Note 5 erreicht hat.

In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein.

 

B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.

 

Versetzung in die Klasse 10

Versetzt wird, wer

  • höchstens 1x Note 5 erreicht hat oder
  • 2x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) und diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgleichen kann.

            Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I

            ausgeglichen werden. Eine 5 in Fächergruppe II kann durch ein Fach der

            Fächergruppe I oder II ausgeglichen werden.

 

B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.

 

Fächergruppe I: Deu, Ma, En, Ph Wahlpflicht I (WAT / Frz / Nat)

Fächergruppe II: alle anderen Fächer

 

 

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