Hausordnung der Oberschule "Theodor Fontane" Ketzin/Havel
Dort, wo viele Menschen auf engem Raum miteinander leben, müssen Regeln dieses Zusammenleben organisieren.
Diese Regeln und Normen sind Inhalt unserer Hausordnung.
Gleichzeitig geben wir uns Mühe, höflich und tolereant miteinander umzugehen.
Aus diesem Grund ist es an der Schule nicht gestattet, durch Kleidung die Zugehörigkeit zu einer extremen Gruppierung zu demonstrieren.
1. Verhalten im Unterricht
Die Schüler und Schülerinnen sind zum Lernen in der Schule.
Niemand hat das Recht, einen Anderen beim Lernen zu stören.
Jeder muss dazu beitragen, dass während der Unterrichtszeit eine gute Arbeitsatmosphäre herrscht.
Dazu gehört auch, dass der Unterricht pünktlich beginnt und endet.
Alle Arbeitsmaterialen, die in der Stunde benötigt werden, befinden sich auf dem Tisch.
Für Gänge zur Toilette stehen die Pausenzeiten zur Verfügung.
Handygebrauch ist während des Unterrichts in jeder Form verboten, außer die Fachlehrkraft erlaubt ausdrücklich die Nutzung.
Musikwiedergabegeräte werden ausgeschaltet und Ohrstöpsel entfernt. Sie bleiben auch im gesamten Schulgelände aus.
Das Mitbringen von Musikboxen ist nicht gestattet. Bei Verstößen wird wie bei Alkohol, Zigaretten, E-Zigaretten (gesunde Lebensweise) verfahren.
2. Verhalten in den Pausen und auf dem Schulgelände
Um Unruhe im Schulhaus während der großen Pausen zu vermeiden, werden die Schultaschen grundsätzlich nicht in die oberen Etagen transportiert.
In den Hofpausen begeben sich die Lernenden auf den Schulhof.
Bei schlechtem Wetter (Regen) gelten die Flure vor den Räumen der jeweils nächsten Unterrichtsstunde als Aufenthaltsräume.
Toiletten gelten nicht als Aufenthaltsräume.
Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist grundsätzlich nicht gestattet. (Ausnahme: Schriftliche Anträge der Sorgeberechtigten)
Schneeballschlachten stellen eine Gefahr dar und dürfen auf dem Schulhof nicht durchgeführt werden.
Das Radfahren ist aus Sicherheitsgründen auf dem Schulhof untersagt.
Außerdem ist es untersagt, Waffen jeglicher Art mit zur Schule zu bringen.
3. Gesunde Lebensweise
Der Gebrauch von Alkohol, Zigaretten, E-Zigaretten (dazu gehören auch nikotinfreie Vapes) und Drogen ist verboten (Jugendschutzgesetz). Beim ersten Verstoß gegen diese Festlegung werden die Sorgeberechtigten durch eine schriftliche Verwarnung informiert. Bei einem erneuten Verstoß wird das Ordnungsamt der Stadt Ketzin/Havel in Kenntnis gesetzt.
Darüber hinaus ist der Genuss von sogenannten Energydrinks untersagt.
Bei begründetem Verdacht kann die Lehrkraft Mappenkontrollen durchführen.
Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme verzichten wir auf Essen, Trinken und Kaugummi kauen im Unterricht.
4. Gepflegte und saubere Schule
Wir lernen und arbeiten in der Schule und wünschen uns eine saubere Umgebung.
Lernende, die Schäden verursachen, haben sie unverzüglich den Lehrkräften oder dem Hausmeister zu melden.
Einzelne Lernende oder Schülergruppen verlassen die Räume, in denen sie gearbeitet haben, sauber und ordentlich.
In unserer Schule kann man sich wohl fühlen, wenn alle für Sauberkeit und Ordnung verantwortlich sind.
In sauberer und schöner Umgebung lernt es sich besser!
Diese Regeln gelten für Lernende und Lehrkräfte. Wenn sich jeder daran hält, können wir gut miteinander auskommen.
Wünsche, Meinungen, Vorschläge und Probleme können die Lernenden an die Klassenvertretung, den Schülerrat, den Elternrat und natürlich an die Vertrauenslehrkraft herantragen.
Diese Hausordnung wird ständig aktualisiert.