Abschlussbestimmungen

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Mindestanforderungen für die einzelnen Abschlüsse, die unsere Schüler nach aktueller Sekundarstufe I - Verordnung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen können.
Generell gilt:


Die Fächer sind eingeteilt in
Fächergruppe I:    Deu, Ma, En, Ph, Wahlpflicht I (WAT / Frz / Nat)
Fächergruppe II:   alle anderen Fächer
 

erweiterter Hauptschulabschluss / erweiterte Berufsbildungsreife
Diesen Abschluss erhält, wer …

 

  • … in allen Fächern die Note 4 erreicht hat,
  • … 1 x Note 5 hat (ein Ausgleich nicht erforderlich), oder

            maximal 2 x Note 5 hat und diese jeweils durch ein anderes Fach mit 

            mindestens Note 3 ausgleichen kann.

  • In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein. Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
  • Die Note 6 darf nicht erteilt sein.

Soweit Fächer in B-Kursen unterrichtet werden, erfolgt die Entscheidung auf der Grundlage der gemäß § 55 Abs. 5 Satz 2 in die entsprechenden Leistunen eines A-Kurses umgerechneten Leistungen.
 

Realschulabschluss / Fachoberschulreife
Diesen Abschluss erhält, wer …
 

  • mindestens zwei B-Kurse mit Mindestnote 4 hat, (Ausgleich ein 1 x B-Kurs mit Note 5 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 2 oder einen anderen B-Kurs oder dem WPI-Fach mit Mindestnote 3 möglich)
  • und in den A-Kursen die Mindestnote 3 aufweist, (Ausgleich von 1 x A-Kurs mit Note 4 durch einen anderen A-Kurs mit Mindestnote 2 oder einen anderen B-Kurs oder dem WPI-Fach mit Mindestnote 3 möglich).  Dabei darf nur ein Ausfall in B-Kurs oder A-Kurs auftreten.
  • und in zwei weiteren Fächern die Mindestnote 3 erreicht,
  • und die übrigen Fächer einen Durchschnitt von 4,0 ergeben
  • Dabei darf maximal 2 x Note 5 erscheinen.
  • Die Note 6 darf nicht erteilt sein.

 

Es darf nur eine Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!
Ausfälle in Fächergruppe I müssen auch in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
 

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Diesen Abschluss erhält, wer …
 

  • mindestens drei B-Kurse mit Mindestnote 3 hat, (Ausgleich von 1 x B-Kurs mit

            Note 4 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 1 oder einen anderen B-Kurs oder
            dem WPI-Fach mit Mindestnote 2 möglich)

  • und im A-Kurs die Mindestnote 2 aufweist, (Ausgleich einer Note 3 durch

            einen B-Kurs oder dem WPI-Fach mit Mindestnote 2 möglich)

  • und in mindestens zwei weiteren Fächern Note 2 erreicht,
  • und alle anderen Fächer einen Durchschnitt von 3,0 ergeben,
  • Dabei darf höchstens eine 1x Note 5 erscheinen.
  • Die Note 6 darf nicht erteilt sein.


Es darf nur eine Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden! Ausfälle in Fächergruppe I müssen auch in Fächergruppe I ausgeglichen werden.