Abschlussbestimmungen

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Mindestanforderungen für die einzelnen Abschlüsse, die unsere Schüler nach aktueller Sekundarstufe I - Verordnung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen können.
Generell gilt:


Die Fächer sind eingeteilt in
Fächergruppe I:    Deu, Ma, En, Ph, Wahlpflicht I (WAT / Frz / Nat)
Fächergruppe II:   alle anderen Fächer
 

erweiterter Hauptschulabschluss / erweiterte Berufsbildungsreife
Diesen Abschluss erhält, wer …

 

            maximal 2 x Note 5 hat und diese jeweils durch ein anderes Fach mit 

            mindestens Note 3 ausgleichen kann.

Soweit Fächer in B-Kursen unterrichtet werden, erfolgt die Entscheidung auf der Grundlage der gemäß § 55 Abs. 5 Satz 2 in die entsprechenden Leistunen eines A-Kurses umgerechneten Leistungen.
 

Realschulabschluss / Fachoberschulreife
Diesen Abschluss erhält, wer …
 

 

Es darf nur eine Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!
Ausfälle in Fächergruppe I müssen auch in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
 

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Diesen Abschluss erhält, wer …
 

            Note 4 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 1 oder einen anderen B-Kurs oder
            dem WPI-Fach mit Mindestnote 2 möglich)

            einen B-Kurs oder dem WPI-Fach mit Mindestnote 2 möglich)


Es darf nur eine Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden! Ausfälle in Fächergruppe I müssen auch in Fächergruppe I ausgeglichen werden.